Seit 1. Jänner 2016 steht für reine Elektrofahrzeuge, die betrieblich verwendet werden, der Vorsteuerabzug zu. Hybridfahrzeuge, die sowohl mit Elektromotor als auch mit Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind nicht begünstigt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Für reine Elektroautos, die betrieblich genutzt werden,
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