Die österreichischen Behörden stellen ab 1.1.2020 Korrespondenz nur noch als elektronische
Schriftstücke in den "Mein Postkorb" des Unternehmensserviceportals zu. Achtung: es
handelt sich um keine E-Mail Zustellung! Sie müssen Ihre Behördenpost im
Unternehmensserviceportal selbst abholen.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung
erreichbar zu sein. Der Grund liegt darin, dass ab 1.1.2020 das Recht auf elektronischen
Verkehr mit den Behörden in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die
elektronische Zustellung ermöglichen.