Fotografie:
Ich fotografiere gerne. Meine Bilder finden Sie auf www.RFoto.at
Unternehmensberatung:
Brauchen Sie einen Coach oder Unternehmensberater, dann sind Sie bei Mag. Anita Molzbichler gut aufgehoben. www.molzbichler.net
TERMINE
Am 15. ist die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnabgaben zu melden und einzubezahlen.
Ab 1.1.2019 tritt die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) in Kraft!
Informationen zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) finden Sie hier
Unternehmensservice-Portal
Das Unternehmensserviceportal (USP) ist das zentrale Internetportal der Republik Österreich für Unternehmen und bietet direkten Zugang zu zahlreichen E-Government-Anwendungen sowie unternehmensrelevante Informationen.
Postfach: Hier befindet sich auch Ihr persönliches Postfach für Ihre Behördenpost.
FinanzOnline
Das Portal der Finanzverwaltung: Finanzonline
Bundesministerium für Finanzen
Gebietskrankenkasse
Die nachfolgende Zeilen gelten nicht mehr!
V O R Arbeitsantritt muss für alle Dienstnehmer (auch freie DN, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte) zumindest eine "Mindestangabenmeldung" der Gebietskrankenkasse übermittelt werden.
In Ausnahmefällen kann die Mindestangaben-Anmeldung auch per Fax (05/780 761) oder telefonisch (05/780 760) erstattet werden.
Erster Schritt ist die Mindestangaben-Anmeldung. Diese umfasst
- die Dienstgeberkontonummer,
- den Namen,
- die Versicherungsnummer bzw. das Geburtsdatum der beschäftigten Person,
- Ort und
- Tag der Beschäftigungsaufnahme.
Im zweiten Schritt sind die noch fehlenden Angaben binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzumelden.
Online-Anmeldung finden Sie Aviso-Meldung an die Gebietskrankenkasse / ELDA
Eine Faxvorlage finden Sie hier!
Handy-App für die Mindestangabenmeldung
Es ist vor Arbeitsantritt jeder Dienstnehmer anzumelden. Das geht nur mehr elektronisch via Elda online oder der Elda-Software.
Informationen zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) finden Sie hier
Inzwischen gibt es von Seiten der Krankenkassen die Möglichkeit FALLWEISE BESCHÄFTIGTE online anzumelden. Die Vollmeldung hat innerhalb von 7 Tagen jedenfalls zu erfolgen. Zu finden ist die Anmeldeseite auf https://www.elda.at/eldamamol/
Registrierkasse
Nützliche Informationen rund um die Registrierkasse finden Sie hier: Registrierkasse
Fahrzeuge - Vorsteuerabzug
Kleinlastwagen und Kleinbusse:
Dies sind Fahrzeuge im Grenzbereich zwischen PKW/Kombi und LKW/Bus. Die Vorsteuern, die bei der Anschaffung, Miete und Betrieb anfallen, dürfen daher abgezogen werden. Welche Fahrzeuge darunter fallen, kann man sich auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen heraussuchen. Zur Liste
UID-Nummer -- Überprüfung
Die Bestätigung der Gültigkeit bzw. die Überprüfung der Richtigkeit einer Ihnen bekannt gegebenen UID kann von Ihrer Seite erfolgen über:
- FinanzOnline,
- die EU-Kommission oder
- das UID-Büro in 4975 Suben, T 0810/00 53 10, F 0810/00 50 12 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Eine allgemeine Information zum Bestätigungsverfahren ist auf der Seite des Finanzministeriums enthalten.
Recht
Rechtsinformationssystem des Bundes RIS
Österreichische Gesetze auf Jusline
Förderungen
Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds