nützliche Links:

BMF Berechnungsprogramme

Registrierkassenpflicht - BMF

Die Links dieser Seiten wurden bei der Erstellung dieser Seite überprüft. Für die Inhalte dieser Seiten wird keine Haftung übernommen.

Nützliche Links für Sie

Hier haben wir die wichtigsten Links für Sie bereitgestellt.

 


Nur für fallweise Beschäftigte.

Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Das Unternehmensserviceportal bietet Zugang zu zahlreichen E-Government-Anwendungen. Ihr Postfach für die Behördenpost !

SVS

Die Homepage der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft

Latest News

Hier haben wir die aktuellsten News für Sie auf einen Blick

  • Corona - Links und Informationen

    Umsatzersatz: Seit heute 23.11.2020 wieder beantragbar

    Beantragen über Finanzonline - weitere Services - Sonstige Anbringen

    FAQ und zusätzliche Informationen:    www.Umsatzersatz.at

    Fixkostenzuschuss II:

    Dieser kann nun auch endlich beantragt werden

     

    Härtefonds:    AB 27.3.2020   17:00 Uhr möglich

    Link: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

    Auszug aus dem Newsletter der WKO vom 26.3.2020 21:47

    Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbststständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

    Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.  

    Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?
    Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: 

    • Ein-Personen-Unternehmer 
    • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen 
    • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind 
    • Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten 
    • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer 
    • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

        
    Informationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen: 
    Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Über den Zeitpunkt der Antragstellung für diese beiden Gruppen wird es gesonderte Informationen geben. 
     
    Wie hoch ist die Förderung? 
    Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen: 

    • Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr) 
      • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
      • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro 
      • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro. 
         
    • Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): 
      • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. 
      • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.  

     

     

    Finanzamt:

    Antrag zu Sonderregelung betreffend Coronavirus kombinierter Antrag

    • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    • Abgabeneinhebung
    • Stundungszinsen
    • Säumniszuschlag

    Wirtschaftskammer:

    Infos

    Arbeiterkammer:

    Info zur Kurzarbeit

     

  • ig Lieferung und Zusammenfassende Meldung ab 2020

    Die Regelungen zur zusammenfassenden Meldung bei innergemeinschaftlicher Lieferung (im nachfolgenden igL genannt) gelten sowohl für Bilanzierer, als auch für Einnahmen- / Ausgabenrechner.

    Read more...
  • Behörden-Post

    Die österreichischen Behörden stellen ab 1.1.2020 Korrespondenz nur noch als elektronische
    Schriftstücke in den "Mein Postkorb" des Unternehmensserviceportals zu. Achtung: es
    handelt sich um keine E-Mail Zustellung! Sie müssen Ihre Behördenpost im
    Unternehmensserviceportal selbst abholen.
    Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung
    erreichbar zu sein. Der Grund liegt darin, dass ab 1.1.2020 das Recht auf elektronischen
    Verkehr mit den Behörden in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die
    elektronische Zustellung ermöglichen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.